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- 15.1.2008: Nichtraucherschutz "auf Bayerische Art"
- 15.1.2008: Messe Stuttgart mit toller Verkehrsanbindung
- 15.1.2008: Aufforderung zum freiwilligen Antrag auf Gehirnstrommessung (Satire)
- 15.1.2008: Orwell lässt grüßen
- 15.1.2008: Orwells Erben im Kampf gegen Terrorismus
- 15.1.2008: CSU-Plakat mit dem U-Bahn-Überfall auf einen Rentner wird von vielen als „böse Entgleisung“ empfunden
- 15.1.2008: Luftsicherheitsgesetz und ZÜP
- 15.1.2008: Wiehert hier der nächste „Amtsschimmel“?
- 10.1.2008: Zahl der "Aufstocker" steigt unaufhaltsam
- 10.1.2008: Ist die "Riesterrente" eine Mogelpackung?
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Nichtraucherschutz “auf Bayerische Art”
15.1.2008 von Heimo Kandler.
(Georg Schmid Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag)Sehr geehrter Herr Kandler,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 02.12.2007, in der Sie die Entscheidung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag für einen klaren Nichtraucherschutz heftig kritisieren. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich aufgrund der immensen Zahl von Zuschriften, die ich allein zum Thema Nichtraucherschutz erhalte, nicht auf jeden von Ihnen angesprochenen Punkt eingehen kann.Wie Sie wissen, hat sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag nach einer ausführlichen Erörterung des Für und Wider entschieden, einen möglichst umfassenden Nichtraucherschutz zu normieren. Am 12.12.2007 hat der Bayerische Landtag daher das Gesetz zum Schutz der Gesundheit beschlossen. Danach gilt seit dem 01.01.2008 für alle wesentlichen öffentlich zugänglichen Bereiche ein umfassendes gesetzliches Rauchverbot. Auch für alle Gaststätten (gleichfalls in Vereinsräumlichkeiten) besteht ein Rauchverbot; Rauchernebenzimmer sind nicht gestattet.
Ich weiß, dass diese Entscheidung auf Ihre massive Kritik trifft, und möchte Ihnen daher im Folgenden auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die Gründe für unsere Entscheidung näher darlegen:Lassen Sie mich vorweg eines klar herausstellen: Es geht nicht darum, erwachsene Menschen zu gängeln oder gar die Raucher pauschal zu diskriminieren. Auch der CSU-Fraktion wäre eine freiwillige Lösung lieber gewesen. Gerade die CSU steht für die Liberalitas Bavariae und gegen überflüssigen staatlichen Bürokratismus. Zu Unrecht berufen sich aber meines Erachtens die Gegner des gesetzlichen Rauchverbots auf die Freiheit. Denn diese besteht nach einem alten, weisen Satz von Matthias Claudius darin, dass man alles tun kann, was einem anderen nicht schadet. Alle Versuche, durch auf Freiwilligkeit setzende Lösungen zu einem effektiven Nichtraucherschutz in der Gastronomie zu kommen, sind leider fehlgeschlagen.Der entscheidende Grund für die Notwendigkeit staatlichen Handelns ist daher allein die Tatsache, dass in Deutschland pro Jahr mehr als 3.300 Nichtraucher infolge Passivrauchens sterben – andere Studien schätzen die Zahl der Todesfälle noch höher ein.Wir brauchen einen effektiven gesetzlichen Nichtraucherschutz ohne Rauchernebenzimmer in der Gastronomie oder Ausnahmen für Festzelte wie auf dem Oktoberfest- zum Schutze der Gesundheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche
- zur Vermeidung überflüssiger Bürokratie, die jede Ausnahme zwangsläufig nach sich zieht
- zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Gaststätten, die deren
Existenz vernichten würde, wenn Mehr-Raum-Gaststätten die Raucher abwerben könnten.Der gesetzliche Nichtraucherschutz ist in Kraft, nun geht es um den Vollzug: Häufig wird eingewandt, dass bei Großveranstaltungen – sei es bei Rockkonzerten in Messehallen oder in den Zelten auf der Wiesn – das Rauchverbot nicht durchsetzbar sei. Die Wirte sind aber durchaus in der Lage, das ihnen Mögliche zur Durchsetzung des Rauchverbots zu unternehmen, insbesondere das geltende Rauchverbot durch entsprechende Hinweisschilder deutlich zu kennzeichnen sowie zur Einhaltung aufzufordern. Ich bin mir absolut sicher, dass der größte Teil der Raucher sich anstandslos an die neue gesetzliche Lage halten und das Nichtrauchen in den Gaststätten nach einer Anfangsphase selbstverständlich werden wird.Die Diskussion über das Rauchverbot wurde in den letzten Wochen zum Teil sehr emotional geführt. Ich möchte an alle Beteiligten, die Nichtraucher, die Raucher, die Wirte und Veranstalter, eindringlich appellieren, sachlich und unvoreingenommen an die Umsetzung des Rauchverbots heranzugehen. Die Erfahrungen in vielen anderen Ländern beweisen, dass dies (und damit ein deutlich verbesserter Nichtraucherschutz) möglich ist.Mit freundlichen Grüßen Georg Schmid
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126-2220, Telefax: 089/4126-1477 Sehr geehrter Herr Schmid,
Ich danke Ihnen für Ihr oben abgedrucktes Schreiben. Ich denke, kein vernünftiger Bürger unterstellt Ihnen, dieses Gesetz mutwillig und grundlos in die Welt gesetzt zu haben.
Eines kann ich allerdings nicht erkennen – das Sie mit diesem umfassendsten Raucherschutz aller Bundesländer nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet haben. Allein der Bayernweite Protest aus unterschiedlichsten Gruppen ist dafür Beweis genug.
Und wenn Sie darauf verweisen, dass Sie mündige und erwachsene Bürger nicht bevormunden und gängeln wollten, so haben sie genau das aber gemacht.
Das wesen eines mündigen und erwachsenen Menschen ist es, selbst Entscheidungen zu treffen. Da auch Wirte und Gaststättenbesucher zu dieser Spezies Mensch gehören, hätte absolut nichts dagegen gesprochen, dem Wirt zu überlassen, ob er sich im Interesse seiner Gäste als Raucher- oder Nichtraucherwirt deklariert. Ebenso könnte eine Gaststätte mit mindestens 2 abgetrennten Gasträumen sehr gut die Raucher von den Nichtrauchern trennen, ohne dass es Ihrer „Vormundschaft“ bedurft hätte.
Dass Sie als Person und CSU bei diesem Gesetz gerade nicht für Liberalitas Bavariae sondern für staatliche Vormundschaft ohne zwingend einsehbaren Grund stehen, beweißt dieses Gesetz, dass noch erheblich weiter geht, als dies unter der Regierung Stoiber vorgesehen, abgesprochen und sinnvoll war.
Ich bin Nichtraucher – nur damit dies klar ist – aber ich möchte entscheiden, ob ich mit einem rauchenden Freund ein Bier in einer Nichtraucher- oder Raucherkneipe trinke oder mich mit diesem Freund dank Ihres Gesetzes jeweils frierend vor die Tür stellen oder auf Klo zum rauchen verziehen muss. Und wenn ein Wirt 2 Räume hat, kann entweder ich oder auch mein Freund, Bekannter etc. ohne Probleme als Erwachsener selbst entscheiden, ob wir uns im Nichtraucher- oder Raucherbereich „zusammenhocken und quatschen“.
Für diese sehr simple Entscheidung erwachsener Menschen brauchen wir weder die CSU noch Ihr Gesetz noch sonst einen Vormund, der uns „an der Leine führt“.
Wir bräuchten nur Ihre zitierte Liberalitas Bavariae in der Praxis und nicht auf dem (Brief) Papier.
Und zu welchen wirklich absurd-kindischen Dingen Ihr Gesetz führt, war erst anlässlich der Nockherberg Veranstaltung zu lesen.
„Geschlossene Veranstaltung“ beim „Derblecken“ – deshalb darf geraucht werden. Appell der Staatsregierung an den Veranstalter, es doch zu verbieten („wie sieht das denn aus“). Nachdem dieser erklärt hat, dass aus Rücksicht auf die Schauspieler im Saal freiwillig (!!) nicht geraucht wird, darf aber jeder im Vorraum rauchen, muss also nicht vor die Tür gehen.
Wenn aber dann am nächsten Tag das „gemeine Volk“ wieder in die Räumlichkeiten einzieht, darf nicht geraucht werden – also auch nicht im Vorraum – Hein und Lieschen Müller müssen dort hin, wo die Politiker und Ehrengäste nicht hin müssen – in die Kälte vor die Tür. Absurd? Ja – und wie.Wenn dann ein wirt sich zum „Raucherclub“ erklärt, Ausweise ausgibt und Mitgliedsbeiträge erhebt, dann „pfeift“ auch die CSU auch die Gesundheit und man darf „natürlich“ rauchen – ist ja ein Club. Absurd? – Ja und wie?
Wenn ein Raucher und ein Nichtraucher in Grenznähe rauchend/nichtrauchen ausgehen wollen, dann fahren sie nach Österreich und entscheiden selbst, ob sie im Raucher- oder Nichtraucherzimmer Platz nehmen.
Warum darf ich also in meiner Heimat Österreich selbst als erwachsener und mündiger Mensch entscheiden, in CSU-Bayern muss dies aber die Freistaat für mich tun?
Lieber Herr Georg Schmid, mit diesem Gesetz sind Sie und die gesamte CSU erheblich übers Ziel hinaus geschossen. Nun bläst der Wind kräftig ins Gesicht und dies ist unangenehm – insbesondere wegen der anstehenden Landtagswahlen im Herbst. Der Unmut der Menschen über dieses „Gängelungsgesetz“ ist erheblich. Sie und die CSU wissen das und deshalb gilt es nun, zu beschwichtigen und zerschlagenes (Wähler) Porzellan zu kitten so gut es geht.
Man darf gespannt sein, ob das gelingt. Ich habe da zwischenzeitlich so meine Zweifel, insbesondere in Hinblick auf die 50%.
Frei nach Shakespeare „50 Plus oder 50 Minus – das ist die Frage“Liebe Grüße
Heimo Kandler
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Messe Stuttgart mit toller Verkehrsanbindung
15.1.2008 von Heimo Kandler.
Am 13. Januar 2008 wollte ich eigentlich zum Skifahren nach Tirol. Aber offensichtlich bin ich in Bezug aufs Wetter einem Meteorolügen aufgesessen. „Tiefer Stratus“ – also für Nichtflieger – Nebel. Auch die WebCams im Gebirge, die ich mir gerne vor derartigen Unternehmungen ansehe, habe meine Skilaufambitionen eher gedämpft. Aber da gab es ja die CMT in Stuttgart.
Also nach dem Frühstück hinein ins „Vergnügen“ und 2 Stunden später war ich auf der „Messe Stuttgart“. Mit Presseausweis hat es kaum 5 Minuten gedauert und ich war mitten im Geschehen und habe mich auf einen „Presse-Messe-Rundgang“ gemacht um gleich auch noch einen Bericht in Wort und Bild (s.o.) anzufertigen.
Sie kennen die Lage der Messe Stuttgart? Dann kennen Sie auch sicher die Lager der Messe in Friedrichshafen? Oder vielleicht sogar die Messe in Hannover?
Sicher ist Ihnen auch die enorm verkehrsgünstige Lage aufgefallen – direkt zwischen Autobahn und unmittelbar am Airport Stuttgart.Mir zeigt das, dass die Verantwortlichen hier begriffen haben, wofür man in München offensichtlich nicht „plietsch“ genug gewesen zu sein scheint. In München hätte man die einmalige Möglichkeit gehabt, die Messe München in Verbindung mit einem verkleinerten Messe-Airport „Riem“ anzulegen, denn es war alles vorhanden, was man dafür benötigt hätte. Aber……………… wenn man entweder politisch schwach (?) oder unwillig (?) oder in irgendeiner Form abhängig (?) ist, dann kann man natürlich nicht das sinnvolle sondern nur das „angepasste“ machen.Franz-Josef-Strauss (CSU) hat mir damals persönlich auf einen entsprechenden Vorschlag geantwortet „Sehr geehrter Herr Kandler, ich sehe das ähnlich wie Sie, aber es ist aus meiner Sicht politisch nicht durchsetzbar“.So ist man also mit viel Getöse über diverse Gerichtsentscheidungen ins Erdinger Moos umgezogen und hat vorerst die Träume von 4 Start-/Landebahnen begraben (müssen). Allerdings schickt sich die FMG nun gerade wieder an, über die „Stufe 3“ eine Dritte RWY hinzubekommen.Und die Messe München?Die ist nun wenigstens, ebenso wie die (hässliche) Messestadt Riem mit ihren „Wohngalerien“ ans Münchner U-Bahnnetz und die Autobahn angebunden. Vom Flughafen FJS (EDDM) ist es aber keine kleine „Bahnweltreise“ bis zur Messe. Ansonsten bleibt für den Airline oder privat fliegenden Messebesucher nur das sündhaft teure Taxi, ein Mietwagen oder vielleicht auch „per Anhalter“ den Weg zur Messe anzutreten. Nicht einmal der vieldiskutierte „Transrapid“ würde daran etwas ändern, denn seine Streckenführung verläuft genau auf der anderen Seite von München zum/vom Airport.Mir kommt das irgendwie immer noch vor, wie der berühmt/berüchtigte Turmbau zu Schilda. Völlig im Gegensatz zu Stuttgart und Friedrichshafen steht in München die Messe in der „verkehrsinfrastrukturellen Wüste“, so gewollt von einer Politik, der irgendwie der Weitblick und die Erkenntnisse „verborgen geblieben“ zu sein scheinen, was langfristig einen erfolgreichen Messestandort ausmacht. Wer, wie ich, die Caravan und Boot in München mit der CMT in Stuttgart vergleichen kann, wird sicher feststellen, dass in Stuttgart in Punkto Aussteller und Besucher einer Reisemesse „der Bär tanzt“. In der vom 12. bis 20. Januar 2008 in der neuen Messe in Stuttgart, direkt am Airport gelegen, Ausstellung, war nach eigenem Eindruck wirklich „alles“ vertreten und nicht nur ein „ausgedünnter“ Umfang an Informationen und Ausstellern. Aber vermutlich ist die Caravan und Boot in München auch nur für regionales Publikumgedacht?Wie sagen noch die Baden-Württemberger immer so schön in der Werbung? „Wir können alles, nur kein Hochdeutsch“. Ich glaube fast, das stimmt.
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Aufforderung zum freiwilligen Antrag auf Gehirnstrommessung (Satire)
15.1.2008 von Heimo Kandler.
Sehr geehrter Herr 471108159912,
wie ich bereits mit Herrn 918775432210 besprochen habe, werden Sie gebeten, zur Aufnahme Ihrer Gehirnströme am 99.13.22 sich im Medizinischen Institut der Überwachungsbehörde vorzustellen.Bitte bringen Sie Ihren eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Messung und Speicherung Ihrer Gehirnströme mit (den Download finden Sie im Internet auf der Website der Überwachungsbehörde).Außerdem mitzubringen ist aus Anlass der Messung eine kurze Schilderung, woran Sie üblicherweise intensiv genug denken, als das wir Ihre Gehirnströme verwertbar messen und auch speichern können.Abschließend weise ich noch darauf hin, dass Ihr Antrag gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung der Überwachungsbehörde ist. Der Betrag muss von Ihnen bei Abgabe Ihres Antrages auf Gehirnstrommessung in Bar an der Zentralkasse der Überwachungsbehörde bezahlt werden. Mit der dort erhaltenen Quittung sprechen Sie dann bitte bei Frau 993267839598 vor, die im Anschluss an Ihre Registrierung die Messung und Speicherung vornehmen wird.Mit Abgabe Ihres Antrages auf Gehirnstromspeicherung verzichten Sie natürlich auf alle nur denkbaren bürgerlichen Recht, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und erklären verbindlich und unwiderruflich, dass Sie weder gegen diese Maßnahme noch die Speicherung und Verwendung der ermittelten Daten jemals vor ihrem Ableben Einspruch einlegen werden. Danach stehen Ihnen natürlich alle Mittel und Möglichkeiten offen.In ernüchternder Hochachtung
081544786934223
Oberüberwachungsratssekretär
Überwachungsbehörde Orwellesien
Orwellweg 00
D-01012234 Orwelldorf
Orwellesien
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Orwell lässt grüßen
15.1.2008 von Heimo Kandler.
Das Wort zum Alltag
Wer diesen Artikel von Peter Frey in der Zeitung „Die Welt“ vom 12.1.08 gelesen hat, kann nun vielleicht endlich erfassen, was auch hier in Deutschland bereits vor einigen Jahren in „harmloser Form“ begonnen wurde. Und vielleicht dämmert es diesem Menschen langsam, dass der Zug in Form eines „Transrapids“ hin zur totalen Überwachung aller nur denkbaren Lebensbereiche aller Bürger geht.Es waren also keineswegs „fiktive Szenarien“, die da von Datenschützern schon vor Jahren beschrieben wurden. Es waren Erkenntnisse dank guter Informationen und der Gabe des Nachdenkens und Kombinierens, also einer Art von „Einsatz grauer Zellen im Oberstübchen“, Fach- und Sachwissen und einfachster Mathematik. 1 + 1 ergibt nun mal 2 und nicht 0.Und das Argument, dass beispielsweise die Mautdatenerfassung mittels komplexem „Toll Collect“ angeblich „ausschließlich für die LKW-Mauterfassung“ dienen sollte, war damals so haarsträubend und abenteuerlich „dusselig“, dass man sich wirklich wundern musste, dass das auch nur ein Bundesbürger geglaubt hat.Wozu dieses System neben der Mautdatenerfassung heute schon genutzt wird, wissen hoffentlich jetzt die meisten Menschen – zur Überwachung, zur Fahnung, zur Rasterfahndung, zur Bewegungsprofilerstellung, zum Kennzeichenabgleich mit diversen Fahndungscomputern ………Vor 3 Jahren hat man dann unter der Federführung von Dr. jur. Otto Schily und Dr. jur. Dieter Wiefelspütz (beide SPD) begonnen, die Piloten zu einer sogenannten ZÜP („freiwilligen Zuverlässigkeitsüberprüfung“) zu drängen und dabei vor Drohungen mit einem erheblichen Übel (eigentlich der Tatbestand der Nötigung) nicht zurück geschreckt.Anstatt dagegen bereits vor 3 Jahren bereits „auf die Barrikaden“ zu gehen, haben sich die meisten von dieser „Salamitaktik“ der Behörden einlullen lassen.Die am meisten gehörten Argumente waren „ich hab’ nix zu verbergen“ und „kost’ ja nix“
(in Bayern). Zwischenzeitlich sind da einige Menschen ganz furchtbar aufgewacht und fast auf den A…… gefallen. Schon minimale und für die Sicherheit des Luftverkehrs völlig unrelevante Umstände, oft aus der Jugendzeit, haben da zum Entzug bzw. dem Ruhen der Lizenzen geführt.Diese Fälle sind fast alle aktenkundig, denn die „Delinquenten“ waren gezwungen, langwierig und teuer vor den Verwaltungsgerichten ihr Recht zu erstreiten.Nur so viel oder wenig zum Thema „ich hab’ doch nix zu verbergen“. Dachten einige vielleicht, aber die Behörden und Bürokraten haben Ihnen „beigebracht“, welche „sicherheitsrelevanten Verbrechen“ sie auf dem „Kerbholz“ hatten. In Relation zur Gesamtheit der Piloten haben sich nur wenige dagegen gewehrt und viele vor den Gerichten der 1. und 2. Instanz obsiegt – ich auch.Und von wegen „kost nix“ – das war der „Lockvogel“, um Anträge zu bekommen. Heute kostet der eigene Antrag auf Überprüfung der eigenen Person sehr wohl Geld – und nicht zu knapp. Und vor allem immer wieder, denn wer einmal den Antrag gestellt hat, ist in die „Mühle“ geraten, solange er nicht schriftlich (am besten über einen Anwalt) seine einstmals gegebene Zustimmung widerruft.Zwar hat sich kein anderes Land der Welt dieser unsinnigen ZÜP Praxis angeschlossen, zwar liegen bereits 8 Urteile zu Gunsten von Piloten vor, zwar ist nun bereits das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorgang „ZÜP“ befasst, aber nachdem der allen bekannte Bundesinnenminister Dr. jur. Wolfgang Schäuble (CSU) keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, diesen „Krampf“ zurück zu nehmen, wird voraussichtlich erst das oberste Verfassungsgericht über die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz entscheiden. Deshalb spielen die offiziellen Stellen in der Bundesregierung erkennbar auf Zeit und Zermürbung.Neuer Druck in den Kessel würde vermutlich erst dann kommen, wenn 2008 eine große Zahl von Mitbürgern mit deutschem Pilotenschein „wie ein Mann“ auf stünden, die ZÜP bzw. deren „Nachprüfung“ verweigern und ggfs. klagen würden anstatt gleichgültig jeden Krampf mitzumachen. Es gibt weit über 100.000 Piloten, dazu deren Angehörige und alle in der Luftfahrt tätigen Menschen. Könnten Sie sich vorstellen, was passiert, wenn die „auf die Barrikaden“ gehen?
Zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel? Oder im Rahmen von legalem und rechtsstaatlichen Widerstand in Form von Demonstrationen? Oder „halblegalem“ zivilen Ungehorsam als „ultima ratio“? Oder in Form gehäufter Protestbriefe an die Damen und Herren Abgeordneten und Minister, natürlich immer mit Kopie an die Presse/RF/TV? Ich fürchte allerdings, dass da nix passieren wird, denn die Masse, also wir alle sind leider „träge“.
Und genau damit rechnen die, die uns regieren und verwalten. Und bisher haben Sie Recht behalten.Aber es wird weiter gehen, zum Beispiel mit der Steuernummer ab dem Datum der Geburt bis 20 Jahre nach dem Tod, mit der Gesundheitskarte, auf der sensible Daten gespeichert werden sollen und jederzeit auslesbar sind, Biometrischer Pass, Fingerabdrücke, und so weiter …… siehe oben (USA).Ich fürchte, wir werden uns dann in einigen Jahren nicht mehr mit unseren Namen ansprechen, sondern nur noch mit der Steuernummer, z.B.:
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Orwells Erben im Kampf gegen Terrorismus
15.1.2008 von Heimo Kandler.
FBI will künftig sogar Hirnströme scannen
(Aus „Die Welt“ Seite W3 Wissenschaft, Samstag 12.1.2008 von Peter Frey)
Die Anti-Terror-Maßnahmen der USA – einiges erinnert an einen Orwell-Roman. Das FBI will ein Superarchiv für biometrische Daten aufbauen, in dem festgehalten wird, wer im Flugzeug Gemüse wünscht oder zivil im Irak unterwegs war. Nach dem Willen der Behörde könnten künftig sogar die Hirnströme von Flugpassagieren gemessen werden.
Gesichtserkennungssysteme sind bereits vielerorts im Einsatz: Bei der konventionellen Methode wird z. B. ein Fahndungsfoto per Computer mit eingelesenen Bildern aus einer Datenbank verglichen, so können Personen, die per Video z.B. an Flughäfen überwacht wurden, mit Fotos von Personen, die kriminaltechnisch in einer Datenbank erfasst sind, verglichen und identifiziert werden.
Sie essen im Flieger gern vegetarisch, besitzen einen neuen Reisepass oder machen einfach nur gern Urlaub in den USA? Schon sind Sie drin – in der geplanten Superdatenbank des FBI. Aber auch wer Google mit „kritischen“ Suchanfragen füttert oder aus Versehen auf den falschen Websites Station macht, dürfte künftig eine digitale Datenspur im gigantischen Informationsverbund der amerikanischen Bundespolizei hinterlassen.
„Next Generation Database“ (NGD) heißt eine bislang beispiellose Biometrie-Datenbank, in deren Ausbau das FBI nach einem Bericht der „Washington Post“ in den kommenden Jahren eine Milliarde US-Dollar (680 Millionen Euro) investieren will.
Zunächst sollen „nur“ Finger- und Handabdrücke sowie Daten über Gesichts- und Irismuster, Ohrmuschelformen sowie genetische Fingerabdrücke gespeichert werden, später auch Gangmuster.
Standort für die geplante Datenbank von wahrhaft Orwellschen-Ausmaßen dürfte West Virginia werden. Schon heute beherbergt Clarksburg im Norden des US-Staates die vom FBI betriebene zentrale Biometrie-Einrichtung des amerikanischen Verteidigungsministeriums. Sie ist untergebracht in einem gut gesicherten, unterirdischen Areal so groß wie eineinhalb Fußballfelder. Zu den wichtigsten Arbeitgebern der knapp 17.000 Einwohner zählenden Kleinstadt, so verrät die offizielle Homepage von Clarksburg, gehört neben der Supermarktkette Wal-Mart – wen wundert’s – das Federal Bureau of Investigation.
Der Datenhunger vieler amerikanischer Behörden wie etwa des Ministeriums für Heimatschutz (DHS) kennt kaum Grenzen. Schon heute verfügt das FBI dank ausgeprägtem behördlichen Sammeleifers über 55 Millionen Fingerabdruck-Datensätze von Straftätern ebenso wie von US-Bürgern, die Kinder adoptieren möchten oder für Behörden arbeiten.
Ausländer, die in die USA einreisen wollen, müssen weiterhin die Abdrücke aller zehn Finger abgeben. Ob sie einen biometrischen Pass besitzen oder nicht, spielt keine Rolle.
Tägliche 100.000 Zugriffe von 900.000 berechtigen Personen
Hinzu kommen, so die „Washington Post“, Biometrie-Datensätze (Fingerabdrücke, Irisscans, Gesichtsmuster) von 1,5 Millionen Kriegsgefangenen oder Zivilisten aus dem Irak und aus Afghanistan, die das amerikanische Verteidigungsministerium beisteuert.
Die Datenabfrage beim FBI erfolge schon heute im Sekundentakt: Täglich registriere die Behörde offenbar bis zu 100.000 Zugriffe von 900.000 berechtigen Personen und Institutionen.
Biometrische Methoden liegen nicht nur bei der Verbrechensbekämpfung und der Terrorabwehr im Trend. Immer häufiger dient der eigene Körper als Ausweis, Türschlüssel oder Geheimzahlersatz.
Nach einer Studie der International Biometric Group (IBG) wird der weltweite Umsatz in diesem Bereich von umgerechnet zwei Milliarden Euro im Jahr 2007 auf fünf Milliarden Euro in 2012 ansteigen. Größter Wachstumsmarkt neben Asien ist – kaum überraschend – Nordamerika.
Für den deutschen Markt sagt eine Analyse im Auftrag des Branchenverbandes Bitkom bis 2010 eine Verdoppelung auf rund 300 Millionen Euro voraus.
Fast schon Standard sind PC-Mäuse, Tastaturen und Notebooks mit Fingerabdruckscannern. Selbst in Dutzenden von Edeka-Märkten gelingt hierzulande der Einkauf per Daumenabdruck.
Seit Mitglieder des Chaos Computer Clubs die vermeintlichen Hightech-Geräte bereits vor Jahren mit einfachen selbstgefertigten Latexkopien austricksen konnten, ist unter den Entwicklern ein Ideenwettbewerb um sichere Scantechnik entbrannt. Muster auf Fingerkuppen werden seither nicht mehr nur optisch oder mit Hilfe Hunderter winziger Kondensatoren vermessen, sondern etwa auch mit Ultraschall erkennungsdienstlich behandelt. Ob lebendes Gewebe oder eine simple Latexkopie unter dem Scanner liegen, sollen Schweißdetektoren, Pulsmessgeräte, Wärmefühler oder gar künstliche Nasen herausfinden.
Bessere Noten in Sachen Sicherheit erhält die automatische Gesichtserkennung – zumindest in der Theorie. „Die deutsche Biometriebranche ist bei der Gesichtserkennung weltweit führend“, sagt Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms.
Was unter Laborbedingungen tatsächlich perfekt funktioniert, offenbart in der Praxis allerdings erhebliche Schwächen. So verlief ein Feldversuch des Bundeskriminalamtes (BKA) am Mainzer Hauptbahnhof mit 200 Freiwilligen, die von einer Software automatisch erkannt werden sollten, ernüchternd: Die Trefferquote lag zwischen zehn und 60 Prozent. „Biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum sind derzeit nicht einsatzfähig“, zog BKA-Chef Jörg Ziercke Anfang 2007 ein knappes Fazit.
Erst recht gilt diese Erkenntnis für Systeme zum Scannen von Irismustern. Prinzipiell zeigt die optische Erfassung der mehr als 250 individuell unterschiedlichen Iriselemente eine sehr hohe Erkennungs- und Fälschungssicherheit. Doch es gibt einen entscheidenden Nachteil: Die Technik funktioniert nur aus wenigen Zentimetern Entfernung. Genau das soll sich bald ändern. So arbeiten Forscher des Mitsubishi Electric Research Laboratories in Cambridge im US-Bundesstaat Massachusetts daran, Irismuster unbemerkt aus einer Entfernung von bis zu zwei Meter aufnehmen zu können. Wissenschaftler der Universität von West Virginia in Morgantown nahe Clarksburg sollen sogar eine Technik entwickeln, die Irismuster aus dem Abstand von knapp fünf Meter sicher und eindeutig erfasst.
Zwei Computerfestplatten zur Speicherung der “Gesichter“ aller Einwohner Deutschlands
Wer glaubt, die geplante FBI-Megadatenbank wäre allein wegen des enormen Speicherbedarfs für künftig möglicherweise Milliarden biometrischer Datensätzen kaum realisierbar, der irrt gewaltig. So benötigt der Rohdatensatz eines Gesichts selbst ohne Komprimierung einen Speicherplatz von 20 Kilobyte (kB). Dabei werden beispielsweise nur Abstände markanter Stellen eines Gesichts festgehalten, die sich auch bei wechselnder Mimik wenig oder gar nicht verändern. 10 kB sind für das auf ähnliche Weise erzeugte Abbild eines Fingerabdrucks, 30 kB für ein Irismuster nötig.
Um die „Gesichter“ aller 82 Millionen Einwohner Deutschlands zu speichern, würden also bereits zwei Computerfestplatten mit einer Kapazität von jeweils einem Terabyte (TB) zum aktuellen Stückpreis von knapp 250Euro mehr als ausreichen.
Dass den amerikanischen Datensammlern der Informationsnachschub in naher Zukunft ausgehen wird, ist kaum zu befürchten. So möchte die EU-Kommission – ganz nach amerikanischem Vorbild – als Folge des Vertrags von Prüm eine eigene Superdatenbank installieren, in der neben den biometrischen Daten der Reisepässe aus allen 27 Mitgliedstaaten, genetische Fingerabdrücke sowie Kfz-Informationen hinterlegt sind. Zugriff sollen auch amerikanische Behörden haben.
Schon heute ist dies bei vertraulichen Informationen über Finanztransaktionen der Fall, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 von der internationalen Genossenschaft der Banken (Swift) an die USA übermittelt werden.
Fluggesellschaften sind gezwungen, persönliche Daten von Passagieren mit dem Reiseziel USA amerikanischen Behörden zur Verfügung zu stellen, darunter neben Namen und Kontaktinformationen Daten über Vielflieger- und Bonusprogramme, Gepäckdetails sowie die sogenannten SSR-Daten (Special Service Request). Dort wird beispielsweise vermerkt, ob ein Fluggast koscheres oder vegetarisches Essen bestellt hat. Im vergangenen Juli haben sich die EU und die USA darauf geeinigt, dass diese Daten jetzt erst nach acht Jahren gelöscht werden müssen.
Schlagworte
Kein Wunder also, wenn die Sorge nicht nur unter US-Bürgerrechtlern wächst, dass alles gespeichert wird, was digital verfügbar ist. So nennt der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar gleich ein Dutzend Bedingungen für einen „datenschutzgerechten Einsatz von Biometrie-Informationen“.
Ein Verbot der Speicherung von Überschussinformationen etwa, eine strenge Zweckbindung, eine gesicherte, dezentrale Speicherung möglichst oder sogar ausschließlich unter der Kontrolle der Betroffenen. Außerdem sollten biometrische Verfahren nicht verdeckt eingesetzt, Daten nicht für Bewegungs- und Verhaltensprofile missbraucht werden.
Während Datenschützer von der Umsetzung solcher Forderungen gegenwärtig nur träumen können, kommt der nächste Überwachungsalptraum wieder aus Amerika:
US-Behörden sollen vorgeschlagen haben „nichtinvasive neuro-elektrische Sensoren zu installieren“, um die Hirnströme von Flugpassagieren aus der Entfernung zu scannen. Skurriler Grundgedanke der schon technisch kaum umsetzbaren Idee: Terroristen könnten sich durch abnorme EEG-Kurven verraten.
Weiterführende links
- Telefongesellschaften kappen FBI-Abhörleitungen
- FBI Chef Hoover wollte Tausende verhaften lassen
- Was Saddam Hussein im FBI-Verhör ausplauderte
- 755.000 Namen auf Liste der Terrorverdächtigen
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CSU-Plakat mit dem U-Bahn-Überfall auf einen Rentner wird von vielen als „böse Entgleisung“ empfunden
15.1.2008 von Heimo Kandler.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass mit dem Leid von Menschen plakativ und direkt auf das Angstzentrum in der Schaltregion des unteren Vorderhirns (Nucleus accumbens) der Bürger eingewirkt werden soll, dann hat das neueste Plakat der CSU diesen Beweis vermutlich geliefert.
Wer diese Art von „Parteiwerbung für die CSU“ den CSU-Oberen empfohlen hat und wer vor allem diesem „Ratschlag“ gefolgt ist, muss irgendwie „furchtbar danebengelangt“ haben.
Sollte es wirklich schon so weit sein, dass der CSU die Argumente und Themen derart „abhanden gekommen“ sind, dass es jetzt Plakate mit „Prügelszenen“ sein müssen?
Ein Leser schreibt in seinem Brief an den MM: „Ich bin zutiefst geschockt, dass so etwas in München möglich ist. Ich finde es widerwärtig, wie Herr Koch und nun auch noch die Münchner CSU mit ihrer Stimmungsmache das Klima in Deutschland vergiftet. Die Überfälle in der U-Bahn sind schlimm und eine Diskussion darüber, wie die Sicherheit verbessert werden kann, ist sicher sinnvoll. Das neueste Wahlkampfplakat der Münchner CSU zeigt aber, dass ihr an dieser Diskussion gar nicht gelegen ist. Sie will nur die Stimmung anheizen. Dass sie dabei noch die Ängste in der Bevölkerung schürt, ist ihr egal“. Soweit der Brief von Herrn Christian Köning aus München, abgedruckt in der Ausgabe 10 des MM vom 12./13.1.2008
Ich denke, dieser Mitbürger hat es auf den Punkt gebracht. Nicht Diskussion um mehr Sicherheit sondern plakatives schüren von Ängsten der Menschen, das ist offensichtlich das „Anliegen“ der CSU.
Und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) haut ebenfalls kräftig „auf die Wahlkampfpauke“. Gerade der Ministerpräsident jenes Bundeslandes, in dem die zügige Aburteilung jugendlicher Straftäter am wenigsten klappt, wie man hört, will nun weitere gesetzliche Maßnahmen, eine Verschärfung des Strafrechtes, eine Ausweitung auf Kinder unter 14 Jahren usw.
Selbst eine an Ausländerfeindlichkeit grenzende Argumentation nach dem Strickmuster „Ausländer raus“ gehört ganz offensichtlich zum Wahlkampfgetöse der CDU in Hessen. Bei so viel „Wahlkampfanstrengungen“ finde ich, sollten diese eifrigen Wahlkämpfer dafür den nicht erhofften „Lohn der Angst“ von den Wählern bekommen.
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Luftsicherheitsgesetz und ZÜP
15.1.2008 von Heimo Kandler.
Mir wurde heute von einem betroffenen Piloten aufgrund seines Widerspruches folgender Widerspruchsbescheid einer Landesluftfahrtbehörde übermittelt:
Sehr geehrter Herr ………….
Ihren Widerspruch vom xx.09.2007 gegen die Feststellung Ihrer Zuverlässigkeit weise ich zurück. Für die Erteilung dieses Widerspruchsbescheides wird eine Gebühr von € 50,– erhoben.
Gründe
I. Mit Datum vom xx.05.2007 beantragten SIE die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 7 LuftSiG bei der Luft……….behörde ……………. Daraufhin erging am xx.08.2007 vom (Behörde) ein Bescheid der Zuverlässigkeit mit einer Geltungsdauer von 2 Jahren. Für die Erteilung des Bescheides wurde eine Gebühr von € 50,– festgesetzt. Mit iderspruch vom xx.09.2007 wenden Sie sich gegen die Feststellung Ihrer Zuverlässigkeit, gegen Ihren EIGENEN Antrag sowie gegen die erhobene Gebühr, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Zur Begründung führen Sie an, dass grundsätzlich die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung rechtswidrig sei. In anderen Ländern sei eine solche Überprüfung nicht nötig und auch in Deutschland sei es ausländischen Piloten erlaubt, ohne Zuverlässigkeitsprüfung zu fliegen. Weiter sei die Festsetzung einer Gebühr für den Bescheid der Zuverlässigkeit dem Grunde und der Höhe nach ……. usw.Dies ist nun genau der „Fall der Fälle“, wo von Seiten einer Behörde in ziemlich arrogantem Ton einem Piloten und Bürger vorgehalten wird, ER habe doch den Antrag gestellt und deshalb MUSSTE die Behörde quasi gebührenpflichtig tätig werden.Nicht erwähnt wird natürlich die Tatsache, dass erst durch die hart an Nötigung grenzende Vorgehensweise der Behörde mit Lizenzentzug dieser Antrag dem Piloten „abgenötigt“ oder wenn sie so möchten, „abgepresst“ wurde.
Im Mittelalter hat man bekannter Maßen den Delinquenten die „Daumenschrauben“ angelegt um angepasstes Verhalten zu „erzeugen“. 2007 droht man „sanft“ mit Entzug von Lizenzen, wenn der Bürger nicht gefälligst dem Ansinnen von Behörden und deren Vertretern „freiwillig“ nachkommt.Im Mittelalter nannte man das „peinliche Befragung“, also Folter.Aus Wikipedia
Begriffsdefinition Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz) an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen zielgerichteten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, eine Widerrufung oder eine wichtige Information zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten oder um den Willen und Widerstand der Folteropfer (dauerhaft) zu brechen. Im engeren Sinne tritt Folter als eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (Teile der Exekutive, politisch-militärischen Organisationen oder Gruppen o.ä.) an einem Individuum auf. Beispiele sind das Foltern zum Erzwingen von Geständnissen seitens der Inquisition, der Polizei oder des Geheimdienstes.
Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen oder androhen, um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen. Die Folter ist international geächtet, in Deutschland ist das Foltern einer Person eine Straftat.
Erkenntnisse daraus und Schlussfolgerungen kann ich getrost jedem Einzelnen überlassen. Deshalb ist dem „Piloten“, der diesem staatlichen Druck zur ZÜP ausgesetzt wurde um einen eigenen „freiwilligen Antrag“ quasi zu erzwingen, eine entsprechende Antwort an seine zuständige Behörde zu schreiben – beispielsweise als Vorschlag in dieser Form:
Sehr geehrter Herr ……………. hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom xx.xx.2007. sie teilen mir darin im Rahmen eines Widerspruchbescheides mit, dass Sie meinen Widerspruch vom xx.xx.2007 zurück weisen.
Freundlicher Weise stellen Sie für diesen Bescheid € 50,– an Gebühr in Rechnung. Ich nehme an, es soll abschreckend auf Bürger wirken, die ihre Rechte – also auch das Recht auf Widerspruch gegen eine rechtlich mehr als fragwürdige Vorgehensweise – in Anspruch nehmen. Weiter führen Sie aus, das ich mit Datum xx.xx.2007 die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung gem. § 7 LuftSiG bei der Luftsicherheitsbehörde Bremen beantragt habe. Das ist formal richtig. Nicht erwähnt wird allerdings von Ihnen, dass „mein freiwilliger Antrag“ alles andere als freiwillig gewesen ist. Er erfolgte erst, nachdem mir von Seiten der Behörde mit einem „erheblichen Übel“ gedroht wurde, nämlich dem Entzug oder dem Ruhen meiner Privatpilotenlizenz.
Insofern, sehr geehrter Herr Krüger, lag dieses „Androhung“ im Schreiben der Luftsicherheitsbehörde Bremen äußerst nahe am Straftatbestand der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch StGB). Und diese Vorgehensweise erfolgt nicht etwa gegen einen „vermutlich kriminellen Menschen“ sondern gegen einen Bürger mit einwandfreiem Leumund, der bisher in seinem Leben noch nie mit dem Strafgesetz in Berührung gekommen ist. Diese unmissverständliche Aufforderung, für mich quasi fast Nötigung, „freiwillig“ meine eigene Überprüfung zu beantragen, erfolgte ausschließlich aus einem Grund – ich gehöre eine Gruppe von Bürgern mit einem ganz bestimmten Merkmal an – ich bin Pilot und im Besitz einer gültigen deutschen Lizenz.
Insoweit könnte man fast davon ausgehen, dass dies auch den Straftatbestand der offenen Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung, dem ich mich zurechne, entsprechen könnte. Sie wissen genauso wie ich auch, dass die Klagen von Piloten in dieser Angelegenheit bereits von 8 Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichten zu Gunsten der klagenden Piloten entschieden wurden. Wenn Sie es nicht wissen sollten, bitte ich Sie kundig zu machen. Ggfs. kann ich Ihnen auch die entsprechenden Aktenzeichen zur Verfügung stellen.
Ferner gehe ich davon aus, dass Ihnen auch bekannt ist, dass zwischenzeitlich ein Verwaltungsgericht wegen erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des o.g. LuftSiG eine Vorlage auf Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Zumindest sollten Sie in Ihrer Funktion davon Kenntnis haben. Dieser Sachverhalt und meine persönlichen und erheblichen Zweifel als Staatsbürger an der Rechtmäßigkeit des LuftSiG haben mich veranlasst, meinen Widerspruch vom xx.xx.2007 zu formulieren.
Ihr Widerspruchsbescheid ist von mir exakt in dieser Form erwartet worden – das wird Sie sicher nicht weiter wundern. Das wird mich aber keineswegs davon abhalten, nur unter schärfstem Protest diesen Widerspruchsbescheid inklusive der erhobenen Gebühren hinzunehmen – anerkennen wäre fast zuviel verlangt. Ich bitte um Auskunft, an wen ich mich in welcher Form weiterhin wenden kann, um meinen Protest zum Ausdruck zu bringen. Denn eines war, ist und bleibt Tatsache:Mein unter Druck (Lizenzentzug) erfolgter „freiwilliger Antrag auf ZÜP“ war, ist und bleibt nach meiner festen Überzeugung Unrecht. Freiwilligkeit und „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ ohne jeglichen Anfangsverdacht im Einzelfall schließen sich aus.
Und ich lasse mir weder von Ihnen noch sonst irgend einer Person oder Behörde „pauschal“ unterstellen, ein „potentieller Terrorist“ zu sein, von dem angeblich „die größte Gefahr“ für den Staat ausgeht, wie dies ungenannte Experte vor dem Bundesrat behauptet haben. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und mir die oben erbetene Auskunft zeitnah zu erteile
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Wiehert hier der nächste „Amtsschimmel“?
15.1.2008 von Heimo Kandler.
Zur Sache schreibt mir H.L. aus Mühlheim:
Hallo Heimo, ein frohes, neues Jahr 2008 für alle “Bürokratie-Gepeinigten” unter uns. Bei meiner Suche für die Erteilung einer Feinstaub-Plakette an meinem Wohnmobil DB-208 aus Bj. 90 erfuhr ich, dass das WoMo mit der eingetragenen Auflastung auf 2,81 to. keine Plakette bekommt, dasselbe Fahrzeug mit den früher eingetragenen 2,8 to aber eine gelbe Plakette für Diesel PKW nach Euro 3. Was haben wir denn nun schon wieder solch ein Ei des „Bürokraten-Wahnsinns“? 10 kg mehr Zulademöglichkeit ergibt eine andere Umweltbelastung ?!?
Bei genau dem gleichen Motor, bei dem ich eine schon eingetragene Umschreibung auf Schadstoff-Kennziffer “50″ erst mit hartnäckiger Nachfrage beim Finanzamt eine Minderung der Steuererhöhung bekam (die angeforderte Steuer-Erhöhung um 162% von 172,- auf 450,- Euro wurde damit auf 290,- Euro abgemildert) veranlasst die Steuerbehörde allerdings nicht, solche „komischen Einordnungen der Feinstaubbelastungen“ in der Planung anders zu gestalten.Ich werde da wohl noch einmal nachfragen müssen, wie und welche Plakette denn vielleicht auch durch eine andere Außenfarbe des KFz. machbar wäre…..??!!’
Allerdings: Mein Auspuff-Endtopf hat im Moment aus Altersgründen ein Loch; vielleicht lässt sich damit nachweisen, das damit weniger Feinstaub hinten heraus geblasen wird und somit vielleicht auch noch eine LILA Plakette machbar wäre….. !!Nachstehend noch eine empfehlenswerte Web-Seite von einem intelligenten Mitbürger: Der Heidelberger Politologe und Professor der TU Kaiserslautern Prof. Klaus Landfried äußert sich kritisch zur deutschen und europaweiten Feinstaub-Debatte und den wissenschaftlich gesicherten Sachverhalten darüber! Link dazu: http://www.ikonengold.de/cms/index.php?id=14
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Zahl der “Aufstocker” steigt unaufhaltsam
10.1.2008 von Heimo Kandler.
LINKE-Abgeordnete Lötzsch: »Gigantische Umverteilung« zu Gunsten von Arbeitgebern
Berlin (ND). Die Wirklichkeit hinter den Erfolgszahlen der Bundesagentur für Arbeit sieht für Millionen Menschen alles andere als rosig aus. Die Zahl der so genannten Aufstocker, Erwerbstätige, die zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen müssen, wächst offenbar immer weiter. Die durchschnittliche Zahl liegt nach DGB-Informationen bereits bei 1,3 Millionen – ein Anstieg um 50 Prozent seit 2005.
Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch (Linksfraktion) hat nun das zuständige Arbeitsministerium neue Zahlen geliefert, mit denen sich dieser Trend noch genauer nachzeichnen lässt. Demnach stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die neben dem Lohn noch Hartz IV bezogen allein vom Januar 2007 zum Mai 2007 um 37 000. Den stärksten Anstieg gab es in der niedrigsten Einkommensklasse unter 400 Euro. Die Gesamtausgaben für die Aufstocker beliefen sich im Mai 2007 auf 1,09 Milliarden Euro. Weiterlesen auf www.gesine-loetzsch.de
Aufstocker liegen im Trend
Das ergab die Antwort auf die Frage von Gesine Lötzsch an die Bundesregierung nach der zahlenmäßigen Entwicklung der Aufstocker. Die Zahl der Erwerbstätigen, die zusätzlich Hilfe vom Staat beziehen, weil ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht, stieg vom Januar 2007 bis Mai 2007 um 37.000 an. Die Bundesregierung macht für die Hilfebedürftigkeit vor allem auch Bedarfsgemeinschaften mit Kindern verantwortlich, weil diese Mehrkosten verursachen.
Damit macht sie Kinder zum Sündenbock ihrer eigenen unsozialen Politik, die flächendeckende und Einkommenssichernde Mindestlöhne bislang verhindert hat. Fragen und Antworten lesen auf www.gesine-loetzsch.de
Angemerkt
Man muss nicht zwingend ein LINKER sein, um diese beschämende Entwicklung in einem an sich reichen Deutschland anzuprangern. Man muss nur Augen und Ohren aufmachen und so etwas wie ein „soziales Gewissen haben. Und dieses müsste man eigentlich bei allen Menschen erwarten dürfen, egal ob sie der Union, der SPD, der FPD oder den Grünen „huldigen“.
Aber offensichtlich sind die „sozialen Gewissen“ in den letzten 60 Jahren derart „verkümmert“, dass nur noch das „Ich“ zählt. „Hauptsache mir geht’s gut“ anstatt sozialem und sozialpolitischem sowie öffentlichem, auch politischem Engagement. Vielerorts wird die „Politikverdrossenheit“ bejammert und beklagt und über „die da Oben“ geschimpft, die ja „doch machen, was sie wollen“.Schon mal darüber nachgedacht, wer „die da Oben“ eigentlich sind?Es sind nur die Menschen, die wir als Bürger und Wähler „abgeordnet und delegiert“ haben, um unsere Interessen zum Wohl aller zu vertreten. Und da wir als Souverän diese Menschen „delegiert und abgeordnet“ haben, in dem wir sie und die sie tragenden Parteien gewählt haben, haben wir auch das Recht, ja die Pflicht, bei anstehenden Neuwahlen ganz genau zu überlegen und zu bewerten, ob diese „Abgeordneten und Delegierten“ uns und die Interessen des gesamten Volkes wirklich gut und angemessen vertreten haben. Und je nach dem, wie die persönliche Bewertung ausfällt, sollten wir dann entscheiden, ob genau diese oder alternative Bürger und Parteien „abgeordnet und delegiert“ werden sollten, um uns in der nächsten Legislaturperiode zu vertreten.Das ist legitim. Das ist demokratisch. Das ist sinnvoll und manchmal mehr als notwendig. Es gibt in der Politik keine „Pfründe“ und „ersessenen Rechte“. Manchmal ist es notwendig, die „Delegierten und Abgeordneten“ sowie die sie tragenden Parteien daran zu erinnern, wer nach dem Grundgesetz die alleinige Macht im Staate ausübt.Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, nicht ein Diktator, nicht Parteiobere oder sonstige „Staatsführer“ sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung. Vielleicht ist es notwendig, sich das Grundgesetz einmal aufmerksam durchzulesen um zu begreifen, warum es immer wieder „Begehrlichkeiten“ gibt, diese Grundlage der Bundesdeutschen Demokratie „zu ändern“. Hier ist die Gelegenheit dazu: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htmAuszugweise Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Ist die “Riesterrente” eine Mogelpackung?
10.1.2008 von Heimo Kandler.
Riesterrente - Mogelpackung bei Geringverdienern bzw. Hartz-IV-Empfängern? Die Riesterrente wird als “die Lösung” zur Verhinderung von Altersarmut gepriesen. Ist sie das wirklich oder wird hier bewusst „beschönigt“? Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung schreibt in seinem Bericht zur Altersarmut, dass die Riesterrente die Entwicklung der Altersarmut abschwächen und aufhalten wird. Für die heute 40- bis 50-jährigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist der Abschluss einer Riesterrente ziemlich sinnlos, da die meisten auch bei einer Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (1. Arbeitsmarkt) die entstandenen Beitragslücken in vielen Fällen nicht mehr ausgleichen können. Diese Menschen werden vielmehr auf die Grundsicherung angewiesen sein, weil alle Ansprüche aus der Riesterrente bei der Grundsicherung angerechnet werden.Dieser Gesichtspunkt der Anrechnung sollte bei einer Empfehlung für den Abschluss der Riesterrente als Schutz vor Altersarmut in jedem Fall beachtet werden, da andernfalls die Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger sich die Beiträge zur Riesterente im wahrsten Sinn des Wortes „vom Munde absparen“, im irrigen Glauben und Vertrauen darauf, etwas sinnvolles gegen Armut im Alter zu tun, nur um im Rentenalter zu die bittere Wahrheit zu erleben, dass ihre vermeintlich so sinnvolle Riesterrente komplett auf die Grundsicherung angerechnet wird. Bis zu 20 % des verfügbaren Einkommens müssen Geringverdiener für die Riesterrente aufbringen. Tatsache ist, dass nur Personen mit einem Bruttogehalt ab € 1900,– mit Ihrer Rente über die Grundsicherung kommen. Bei allen, die weniger als € 1900,- Bruttogehalt beziehen, wird die Riesterrente komplett angerechnet, so dass jegliche Sparbemühungen der Geringverdienenden und damit der Verzicht auf einen Teil ihres sowieso schon zu geringen Einkommens umsonst waren. Dazu gibt es ein interessantes Interview mit Professor Meinhard Miegel: http://www.daserste.de/plusminus/ allround_dyn~uid,f40vcoqo33k9nwyu~cm.asp
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