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Nichtraucherschutz “auf Bayerische Art”
Dieser Eintrag stammt von Heimo Kandler Am 15.1.2008 @ 17:37 In Uncategorized | Keine Kommentare
(Georg Schmid Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag)Sehr geehrter Herr Kandler,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom [1] 02.12.2007, in der Sie die Entscheidung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag für einen klaren Nichtraucherschutz heftig kritisieren. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich aufgrund der immensen Zahl von Zuschriften, die ich allein zum Thema Nichtraucherschutz erhalte, nicht auf jeden von Ihnen angesprochenen Punkt eingehen kann.Wie Sie wissen, hat sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag nach einer ausführlichen Erörterung des Für und Wider entschieden, einen möglichst umfassenden Nichtraucherschutz zu normieren. Am 12.12.2007 hat der Bayerische Landtag daher das Gesetz zum Schutz der Gesundheit beschlossen. Danach gilt seit dem [2] 01.01.2008 für alle wesentlichen öffentlich zugänglichen Bereiche ein umfassendes gesetzliches Rauchverbot. Auch für alle Gaststätten (gleichfalls in Vereinsräumlichkeiten) besteht ein Rauchverbot; Rauchernebenzimmer sind nicht gestattet.
Ich weiß, dass diese Entscheidung auf Ihre massive Kritik trifft, und möchte Ihnen daher im Folgenden auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die Gründe für unsere Entscheidung näher darlegen:Lassen Sie mich vorweg eines klar herausstellen: Es geht nicht darum, erwachsene Menschen zu gängeln oder gar die Raucher pauschal zu diskriminieren. Auch der CSU-Fraktion wäre eine freiwillige Lösung lieber gewesen. Gerade die CSU steht für die Liberalitas Bavariae und gegen überflüssigen staatlichen Bürokratismus. Zu Unrecht berufen sich aber meines Erachtens die Gegner des gesetzlichen Rauchverbots auf die Freiheit. Denn diese besteht nach einem alten, weisen Satz von Matthias Claudius darin, dass man alles tun kann, was einem anderen nicht schadet. Alle Versuche, durch auf Freiwilligkeit setzende Lösungen zu einem effektiven Nichtraucherschutz in der Gastronomie zu kommen, sind leider fehlgeschlagen.Der entscheidende Grund für die Notwendigkeit staatlichen Handelns ist daher allein die Tatsache, dass in Deutschland pro Jahr mehr als 3.300 Nichtraucher infolge Passivrauchens sterben – andere Studien schätzen die Zahl der Todesfälle noch höher ein.Wir brauchen einen effektiven gesetzlichen Nichtraucherschutz ohne Rauchernebenzimmer in der Gastronomie oder Ausnahmen für Festzelte wie auf dem Oktoberfest- zum Schutze der Gesundheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche
- zur Vermeidung überflüssiger Bürokratie, die jede Ausnahme zwangsläufig nach sich zieht
- zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Gaststätten, die deren
Existenz vernichten würde, wenn Mehr-Raum-Gaststätten die Raucher abwerben könnten.Der gesetzliche Nichtraucherschutz ist in Kraft, nun geht es um den Vollzug: Häufig wird eingewandt, dass bei Großveranstaltungen – sei es bei Rockkonzerten in Messehallen oder in den Zelten auf der Wiesn – das Rauchverbot nicht durchsetzbar sei. Die Wirte sind aber durchaus in der Lage, das ihnen Mögliche zur Durchsetzung des Rauchverbots zu unternehmen, insbesondere das geltende Rauchverbot durch entsprechende Hinweisschilder deutlich zu kennzeichnen sowie zur Einhaltung aufzufordern. Ich bin mir absolut sicher, dass der größte Teil der Raucher sich anstandslos an die neue gesetzliche Lage halten und das Nichtrauchen in den Gaststätten nach einer Anfangsphase selbstverständlich werden wird.Die Diskussion über das Rauchverbot wurde in den letzten Wochen zum Teil sehr emotional geführt. Ich möchte an alle Beteiligten, die Nichtraucher, die Raucher, die Wirte und Veranstalter, eindringlich appellieren, sachlich und unvoreingenommen an die Umsetzung des Rauchverbots heranzugehen. Die Erfahrungen in vielen anderen Ländern beweisen, dass dies (und damit ein deutlich verbesserter Nichtraucherschutz) möglich ist.Mit freundlichen Grüßen Georg Schmid
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag Maximilianeum, 81627 München
Telefon: [3] 089/4126-2220, Telefax: [4] 089/4126-1477 Sehr geehrter Herr Schmid,
Ich danke Ihnen für Ihr oben abgedrucktes Schreiben. Ich denke, kein vernünftiger Bürger unterstellt Ihnen, dieses Gesetz mutwillig und grundlos in die Welt gesetzt zu haben.
Eines kann ich allerdings nicht erkennen – das Sie mit diesem umfassendsten Raucherschutz aller Bundesländer nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet haben. Allein der Bayernweite Protest aus unterschiedlichsten Gruppen ist dafür Beweis genug.
Und wenn Sie darauf verweisen, dass Sie mündige und erwachsene Bürger nicht bevormunden und gängeln wollten, so haben sie genau das aber gemacht.
Das wesen eines mündigen und erwachsenen Menschen ist es, selbst Entscheidungen zu treffen. Da auch Wirte und Gaststättenbesucher zu dieser Spezies Mensch gehören, hätte absolut nichts dagegen gesprochen, dem Wirt zu überlassen, ob er sich im Interesse seiner Gäste als Raucher- oder Nichtraucherwirt deklariert. Ebenso könnte eine Gaststätte mit mindestens 2 abgetrennten Gasträumen sehr gut die Raucher von den Nichtrauchern trennen, ohne dass es Ihrer „Vormundschaft“ bedurft hätte.
Dass Sie als Person und CSU bei diesem Gesetz gerade nicht für Liberalitas Bavariae sondern für staatliche Vormundschaft ohne zwingend einsehbaren Grund stehen, beweißt dieses Gesetz, dass noch erheblich weiter geht, als dies unter der Regierung Stoiber vorgesehen, abgesprochen und sinnvoll war.
Ich bin Nichtraucher – nur damit dies klar ist – aber ich möchte entscheiden, ob ich mit einem rauchenden Freund ein Bier in einer Nichtraucher- oder Raucherkneipe trinke oder mich mit diesem Freund dank Ihres Gesetzes jeweils frierend vor die Tür stellen oder auf Klo zum rauchen verziehen muss. Und wenn ein Wirt 2 Räume hat, kann entweder ich oder auch mein Freund, Bekannter etc. ohne Probleme als Erwachsener selbst entscheiden, ob wir uns im Nichtraucher- oder Raucherbereich „zusammenhocken und quatschen“.
Für diese sehr simple Entscheidung erwachsener Menschen brauchen wir weder die CSU noch Ihr Gesetz noch sonst einen Vormund, der uns „an der Leine führt“.
Wir bräuchten nur Ihre zitierte Liberalitas Bavariae in der Praxis und nicht auf dem (Brief) Papier.
Und zu welchen wirklich absurd-kindischen Dingen Ihr Gesetz führt, war erst anlässlich der Nockherberg Veranstaltung zu lesen.
„Geschlossene Veranstaltung“ beim „Derblecken“ – deshalb darf geraucht werden. Appell der Staatsregierung an den Veranstalter, es doch zu verbieten („wie sieht das denn aus“). Nachdem dieser erklärt hat, dass aus Rücksicht auf die Schauspieler im Saal freiwillig (!!) nicht geraucht wird, darf aber jeder im Vorraum rauchen, muss also nicht vor die Tür gehen.
Wenn aber dann am nächsten Tag das „gemeine Volk“ wieder in die Räumlichkeiten einzieht, darf nicht geraucht werden – also auch nicht im Vorraum – Hein und Lieschen Müller müssen dort hin, wo die Politiker und Ehrengäste nicht hin müssen – in die Kälte vor die Tür. Absurd? Ja – und wie.Wenn dann ein wirt sich zum „Raucherclub“ erklärt, Ausweise ausgibt und Mitgliedsbeiträge erhebt, dann „pfeift“ auch die CSU auch die Gesundheit und man darf „natürlich“ rauchen – ist ja ein Club. Absurd? – Ja und wie?
Wenn ein Raucher und ein Nichtraucher in Grenznähe rauchend/nichtrauchen ausgehen wollen, dann fahren sie nach Österreich und entscheiden selbst, ob sie im Raucher- oder Nichtraucherzimmer Platz nehmen.
Warum darf ich also in meiner Heimat Österreich selbst als erwachsener und mündiger Mensch entscheiden, in CSU-Bayern muss dies aber die Freistaat für mich tun?
Lieber Herr Georg Schmid, mit diesem Gesetz sind Sie und die gesamte CSU erheblich übers Ziel hinaus geschossen. Nun bläst der Wind kräftig ins Gesicht und dies ist unangenehm – insbesondere wegen der anstehenden Landtagswahlen im Herbst. Der Unmut der Menschen über dieses „Gängelungsgesetz“ ist erheblich. Sie und die CSU wissen das und deshalb gilt es nun, zu beschwichtigen und zerschlagenes (Wähler) Porzellan zu kitten so gut es geht.
Man darf gespannt sein, ob das gelingt. Ich habe da zwischenzeitlich so meine Zweifel, insbesondere in Hinblick auf die 50%.
Frei nach Shakespeare „50 Plus oder 50 Minus – das ist die Frage“Liebe Grüße
Heimo Kandler
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