- “Z E I T S P I E G E L” - http://proluftfahrt.net -

Befreiung von der Mineralölsteuer im Werksverkehr

Dieser Eintrag stammt von Heimo Kandler Am 10.1.2008 @ 22:08 In Uncategorized | Keine Kommentare

Urteil ist rechtskräftig - Zollamt legt keine Revision ein

Das Hauptzollamt Köln hat einem Piloten aus Lohmar eine erfreuliche Weihnachtsüberraschung bereitet. Die AOPA und dieses Magazin berichtete vor kurzem über ein [1] Urteil zum Thema Mineralölsteuererstattung im Werksverkehr.Das Hauptzollamt Köln sollte tausende von Euro’s an Mineralölsteuern dem Betreiber einer im Werksverkehr fliegenden Maschine der Allgemeinen Luftfahrt zurückerstatten. Bisher wurde angenommen, dass die Finanzbehörde gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen würde (müssen), da Revision durch das Gericht ausdrücklich zugelassen worden war. Ende 2007 ist die Frist hierfür jedoch verstrichen ohne dass Revision eingelegt worden wäre. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Über die Gründe dafür lässt sich trefflich spekulieren, es ändert aber nichts an der äußerst erfreulichen Tatsache. Ob das beklagte Zollamt durch die Weihnachtsfeiertage den Termin schlicht „verbummelt“ hat oder ob man nach dem unmissverständlichen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf die eigene Rechtsposition überdacht hat, bleibt vermutlich unbeantwortet.
Mit Rechtskraft des Urteils werden nicht alle bisher gestellten Anträge auf Steuererstattung automatisch positiv beschieden und Steuern zurück überwiesen.
 
Die Hauptzollämter wurden ganz offensichtlich angewiesen es hier „darauf ankommen zu lassen“. Vermutlich soll der Bürger für sein Recht den Klageweg beschreiten müssen, was nur sinnlose Prozesskosten für den Steuerzahler produzieren würde.Der Bundesrechnungshof könnte sich eine derartige Praxis ja heute schon „vormerken“ oder den „prozesswütigen“ Beamten am besten gleich auf die Finger klopfen? 

In jedem Fall haben mit diesem Urteil die betroffenen Flugzeugbetreiber nun kräftigen Rückenwind für ihr Verlangen nach Steuerrückerstattungen erhalten.Und was die Finanzverwaltungen so lange nicht zur Kenntnis nehmen wollten, ist nun Fakt.  Auch Flüge außerhalb eines genehmigten Luftfahrtunternehmens oder einer FTO unter bestimmten Umständen sind durchaus als gewerblich einzustufen und entsprechend von der Steuer auf den Flugzeugtreibstoff ausgenommen werden können. Die EU Richtline 2003/96 hatte vor rund vier
Jahren die Position der deutschen Flugzeughalter deutlich gestärkt.


Der mit seiner Klage erfolgreiche Pilot kann sich nun auf eine hohe  und baldige Rückerstattung freuen.  Allle anderen Betreiber von gewerblich genutzten Luftfahrzeugen sind aufgefordert, entsprechende Anträge zu stellen und auch notfalls vor Gericht zu ziehen, um zu ihrem Recht auf Steuerbefreiung/-Erstattung zu kommen.
In jedem Fall muss der gewerbliche Zweck der Flüge genannt  und belegt werden.  Wie die Auslegung von “gewerblich” gehandhabt werden kann, erläuterte die Kammer des Düsseldorfer Gerichts in der [2] Urteilsbegründung anhand einiger Beispiele.

Ob die Finanzbehörden nun weiterhin „auf Stur schalten“  oder nicht: Der Kläger selbst, sowie die [3] AOPA Germany e.v. und Klagevertreter [4] Prof. Dr. jur. Real haben mit diesem nun rechtskräftigen Urteil einen enormen Erfolg im Bestreben um eine EU-konforme und rechtsstaatliche Besteuerung im Werksflugverkehr erzielt.


Dieser Artikel wurde ausgedruckt ab “Z E I T S P I E G E L”: http://proluftfahrt.net

URL zum Artikel: http://proluftfahrt.net/2008/01/10/mineralolsteuerbefreiung-im-werksverkehr/

URLs in this post:
[1] Urteil zum Thema Mineralölsteuererstattung: http://download.pilotundflugzeug.de/Finanzgericht_Duesseldorf_4K3864_06VM-2
[2] Urteilsbegründung: http://download.pilotundflugzeug.de/Finanzgericht_Duesseldorf_4K3864_06VM-2
[3] AOPA: http://www.aopa.de/
[4] Prof. Dr. jur. Real: http://www.real-audit.de/

Klicken hier zum Drucken.